Wie profitiere ich als Investor an einer Unternehmensbeteiligung?
Beteiligungsmodell
Der Investor profitiert – je nachdem, in welche Art Beteiligung (Startup oder Wachstumsunternehmen) oder Projekt (Immobilien, Erneuerbare Energien) er investiert – von unterschiedlichen Renditechancen.
Unternehmensart | Vertragstyp | Festverzinsung | Auszahlung Zinsen | Vertragslaufzeit | Darlehensrückzahlung | Nachrang | Gewinnbeteiligung | Unternehmenswertbeteiligung |
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Startup |
Partiarisches Darlehen | min. 1% p.a. | Jährlich | 5 – 7 Jahre | Vertragsende | JA | JA, bei Gewinn | JA |
Als Investor profitieren Sie bei einer Beteiligung an Startups neben einer möglichen Wertsteigerung auch an Gewinnen der Unternehmen. Dafür wird Ihre Investitionssumme in eine Beteiligungsquote umgerechnet und dann zum jeweiligen Gewinn ins Verhältnis gesetzt. Details entnehmen Sie der Anlage „Virtuelle Beteiligung“ zum Darlehensvertrag. Die genaue Beteiligungsquote kann erst nach Beendigung des Fundingzeitraums errechnet werden und wird dann auf Ihren Vertrag umgelegt. Je höher Ihr Investment, desto höher auch die Beteiligungsquote. Eine mögliche Gewinnbeteiligung wird einmal im Jahr, nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung, ausgeschüttet.
Zusätzlich profitieren Sie bei Investments in ein Startup gemäß Ihrer Beteiligungsquote von einem möglichen späteren Verkauf des Unternehmens (Exitbeteiligung). Investoren erhalten anschließend einen zusätzlichen Anteil vom Verkaufserlös auf Ihren Kapitaleinsatz, nachdem dieser bezahlt wurde.
Unternehmensart | Vertragstyp | Festverzinsung | Auszahlung Zinsen | Vertragslaufzeit | Darlehensrückzahlung | Nachrang | Gewinnbeteiligung | Unternehmenswertbeteiligung |
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Wachstumsunternehmen |
Nachrangdarlehen | ca. 7% - 12% p.a. | Jährlich | 3 – 5 Jahre | Vertragsende | JA | NEIN | NEIN |
Die Investments in Wachstumsunternehmen erfolgen in Form von Nachrangdarlehen gegen eine feste Verzinsung pro Jahr. In der Regel liegen die Zinsen deutlich über dem aktuellen Zinsniveau bei einer Bank. Somit spiegeln sie auch das höhere Risiko für den Investor gegenüber dem Festgeld oder Sparbuch wieder. Die Wachstumsunternehmen bei transvendo verpflichten sich gegenüber dem Investor, Zinszahlungen in einem regelmäßigen jährlichen Rhythmus sicherzustellen. Dies wird aktiv durch transvendo kontrolliert.
Unternehmensart | Vertragstyp | Festverzinsung | Auszahlung Zinsen | Vertragslaufzeit | Darlehensrückzahlung | Nachrang | Gewinnbeteiligung | Unternehmenswertbeteiligung |
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Immobilienprojekte |
Nachrangdarlehen | bis 7,5% p.a. | Endfällig | 1,5 – 3 Jahre | Vertragsende | JA | NEIN | NEIN |
Speziell Immobilieninvestments sind in den letzten Jahren immer beliebter geworden, da beim Crowdinvesting eine direkte Beteiligung am Objekt möglich ist. Investoren profitieren vor allem von kürzeren Vertragslaufzeiten, z.B. 18 Monate, da die Fundingsumme nur so lange einbehalten wird, bis die Immobilie von der ausführenden Projektgesellschaft oder dem Investor verkauft ist. In diesem Fall erwartet Sie als Investor eine höhere laufende Verzinsung im Vergleich zu Startup Investments und ohne Abfluss weicher Kosten wie z.B. bei geschlossenen Immobilienfonds. Immobilieninvestments bei transvendo werden von etablierten Partnern vorgestellt und nach hohen Qualitätskriterien ausgesucht.
Unternehmensart | Vertragstyp | Festverzinsung | Auszahlung Zinsen | Vertragslaufzeit | Darlehensrückzahlung | Nachrang | Gewinnbeteiligung | Unternehmenswertbeteiligung |
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Nachhaltige Projekte |
Nachrangdarlehen | bis 10% | Jährlich | 5 – 10 Jahre | Vertragsende | JA | NEIN | NEIN |
Beteiligungsform
Investoren können sich mit drei Arten von Nachrangdarlehen an einem Unternehmen beteiligen.
Partiarisches Nachrangdarlehen
Diese Form der Beteiligung an einem Unternehmen unterscheidet sich zum klassischen Nachrangdarlehen insofern, als dass Sie direkt am Unternehmenserfolg beteiligt sind und bei Gewinnen, Wertsteigerungen sowie beim Exit als Investor profitieren.
Dies ist für Startups deutlich vorteilhafter, da gerade am Anfang von Unternehmensentwicklungen die Risiken oft noch nicht genau einschätzbar sind. Somit ist die Verpflichtung (1% Zins) gegenüber dem Investor, am Anfang und über die Laufzeit des Vertrags, im Vergleich zum klassischen Darlehen deutlich niedriger.
Der Investor partizipiert wiederum in der Zukunft (endfällig) an möglichen Gewinnausschüttungen oder Verkaufserlösen (Exits).
Klassisches Nachrangdarlehen
Ein klassischer Darlehensvertrag zeichnet sich dadurch aus, dass der Anleger eine fixe Verzinsung über eine feste Laufzeit des Vertrages vom Darlehensnehmer erhält. Diese Verzinsung wird in der Regel mindestens 1x pro Jahr ausbezahlt.
Durch eine qualifizierte Nachrangklausel erhält der Darlehensvertrag erst seinen mezzaninen Eigenkapitalcharakter. Die Zinsvereinbarung spiegelt das Risiko des Investors zum jeweiligen Unternehmen wieder.
Die Anleger sind somit den Gesellschaftern im Falle einer Insolvenz oder Firmenauflösung gleichgestellt und zählen dann zu den nachrangigen Gläubigern.
Nachrangdarlehen mit Bonuszins
Der Darlehensvertrag bei “Nachrangdarlehen mit Bonuszahlung” ähnelt dem klassischen Nachrangdarlehen. Einziger Unterschied ist, dass das Darlehen zusätzlich mit einer einmaligen Bonuskomponente am Ende der Laufzeit ausgestaltet ist.
Insgesamt richtet sich auch hier die Verzinsung nach dem Risiko der jeweiligen Unternehmen. Die Anleger sind bei dieser Vertragsart nicht an der weiteren Wertentwicklung des Unternehmens beteiligt, da Sie von Beginn an deutlich höhere Zinszahlungen als bei einem partiarischen Nachrangdarlehen erhalten.
Für alle Investitionsarten gilt:
Bei unternehmerischen Beteiligungen handelt es sich um qualifizierte (partiarische) Nachrangdarlehen mit eigenkapitalähnlichem Charakter. Im Falle einer möglichen Insolvenz oder einer Liquidation des Unternehmens werden alle Crowd-Investoren nach allen anderen Fremdgläubigern (z.B. Banken) aus der Insolvenz- oder Liquidationsmasse bedient. Dies bedeutet, dass man im Falle einer Insolvenz bzw. Liquidation den Gesellschaftern des Unternehmens gleichgestellt ist.
Die Steuern richten sich nach dem Investor
Bei Privatpersonen
werden die Gewinne mit der Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 Prozent versteuert. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag sowie ggf. die Kirchensteuer. Bei Investitionen in Startups wird die Steuer direkt von dem Unternehmen abgeführt, der Freistellungsauftrag kann online erteilt werden. Internationale Investoren kommen häufig in den Genuss einer Anrechnung der gezahlten Steuer auf ihre lokale Steuerlast.
Bei Unternehmen
fallen in der Regel eine Körperschafts- und eine Gewerbesteuer an. Die veranschlagte und abgeführte Kapitalertragssteuer wird mit der Körperschaftssteuer sowie der Gewerbesteuer verrechnet.