Ad-hoc Mitteilungen

TransvendoAd-hoc Mitteilungen
7 August 2017 Geschrieben von anna
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Das Kleinanlegerschutzgesetz hat für Emittenten von Vermögensanlagen eine sofortige Veröffentlichungspflicht eingeführt, die sogenannte Ad-Hoc-Pflicht. Emittenten müssen alle Tatsachen unverzüglich veröffentlichen, die sich unmittelbar auf das Unternehmen oder die von ihnen emittierten Vermögensanlagen beziehen, nicht öffentlich bekannt sind und ihre Fähigkeit beeinträchtigen könnten, ihre Verpflichtungen gegenüber den Anlegern zu erfüllen.

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