Direkte Beteiligung

TransvendoDirekte Beteiligung
7 August 2017 Geschrieben von anna
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Wer sich direkt an einem Unternehmen beteiligen will, erwirbt Unternehmens- bzw. Gesellschaftsanteile (§ 271 Abs. 1 Satz 1 HGB). Anteilseigner ist damit, wer als natürliche oder juristische Person die Rechte und Pflichten eines Kapitalgebers bei einer Personen- oder Kapitalgesellschaft wahrnimmt. Wesentliche Rechte sind dabei das Stimmrecht und das Recht auf Gewinnbeteiligung, zu den Pflichten gehört insbesondere die Treuepflicht. Beim Crowdinvesting sprechen wir von einer indirekten Beteiligung.

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