INVESTMENTPROZESS
Erster Schritt: Prüfung und Plausibilisierung
Im Allgemeinen prüft transvendo zuerst die eingereichten Unternehmensunterlagen, um sich ein Gesamtbild von den Projekten zu machen und zu entscheiden, ob sie für die Plattform und das gewünschte Vorhaben geeignet sind. Dabei steht das jeweilige Geschäftsmodell sowie der Business- und Finanzplan im Fokus. Neben dem Business-Konzept wird gleichzeitig auch eine Unternehmensbewertung vorgenommen, die dann wiederum Grundlage für den Investmentprozess bildet. Die Verträge werden zwischen dem Unternehmen und dem Plattformbetreiber speziell für die Rahmenbedingungen des Crowdinvestings abgeschlossen. Im Fall der transvendo wurden diese von einer etablierten Anwaltskanzlei, entsprechend den aktuellen Kapitalmarktrichtlinien entwickelt und zur Verfügung gestellt.
Zweiter Schritt: Vorstellung auf dem Portal
Wenn wir uns für ein Projekt entscheiden, erhält das kapitalanfragende Unternehmen für das Crowdinvesting ein eigenes Profil auf der Plattform („Projektseite“). Hier kann sich der Projektträger präsentieren! Zum Profil gehören in der Regel ein Video, eine Kurzbeschreibung des Unternehmens sowie Referenzen, Zielgruppen, Services – und die Finanzdaten. transvendo gibt für die Unternehmensdarstellung einen entsprechenden standardisierten Business- und Finanzplanrahmen vor, sodass die Unternehmen sich angemessen und prägnant darstellen können.
Dritter Schritt: Investmentphase
Mit dem Beginn der Investmentphase können die Unternehmen erleben, wie gut ihre Idee bei den Geldgebern ankommt. Die Plattform hat dabei unterschiedlich lange Investmentphasen, zwischen 3 und 6 Monaten. Im ersten Schritt vereinbaren die Unternehmen mit dem Plattformbetreiber eine Standardnutzung von 3 Monaten. In dieser Zeit soll das Investment möglichst geschlossen werden. Allerdings gibt es keine Sicherheit, wie der Schwarm auf die jeweiligen Projekte reagiert. So kann es schon einmal vorkommen, dass einzelne Projekte 3 bis 6 Monate Zeit benötigen, um komplett ausfinanziert zu werden. Das Unternehmen legt vorab die „Fundingsumme“, die es insgesamt einwerben möchte, selbst fest. Da der gesamte Investmentprozess je nach Unternehmensprojekt unterschiedlich lang dauern kann, gibt es die sogenannte „Fundingschwelle“. Diese wird nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten und zum Schutz der Anleger festgelegt. Die unterschiedlichen „Fundingschwellen“ können in den jeweiligen Unternehmensprofilen eingesehen werden.
Vierter Schritt: Nach der Investmentphase
War das Crowdinvesting erfolgreich, findet zunächst die vertragliche Abwicklung statt. Die neuen Anteilseigner erhalten entsprechende Beteiligungsverträge (mit Nachrangabrede nach §34 f GewO), die durch die Plattform automatisch für jeden Anleger erzeugt und anschließend per eMail zugesandt werden. Auch hier wird die transvendo von einer Anwaltskanzlei mit entsprechenden Verträgen unterstützt, so dass jederzeit Rechtskonformität herrscht. Die eingesammelten Gelder der Kleininvestoren je Projekt wurden bis dahin auf einem Treuhandkonto gesammelt und werden nun an das Unternehmen ausbezahlt. Sollte die „Fundingschwelle“ nicht erreicht werden, so erhalten alle Investoren ihr Geld kostenfrei zurücküberwiesen. In den Beteiligungsverträgen ist zusätzlich festgehalten, dass von jedem Unternehmen in der Folgezeit regelmäßige Status-Berichte (sog. Reportings) zur wirtschaftlichen und gesellschaftsrechtlichen Entwicklung ad-hoc an die Plattform gemeldet werden müssen. Zusätzlich enthalten die Verträge zwischen Unternehmen und Investor Auszahlungsklauseln für Zinszahlungen, die das Unternehmen zu einem regelmäßigen Auszahlungsrhythmus zwingt. Und natürlich werden die Unternehmen teilweise auch persönlich im regelmäßigen Austausch mit Ihren neuen Investoren stehen müssen.